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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle Warenlieferungen und Verkäufe gelten die nachstehenden Bedingungen

  1. abzutreten. Der Verkäufer ist berechtigt, seinen Forderungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken

  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, soweit sie den Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen des Verkäufers entgegenstehen. Wird unser Auftrag vom Verkäufer abweichend von unseren Bedingungen bestätigt, gelten auch dann nur unsere Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

  3. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung. Ist der Käufer Vollkaufmann, besteht kein Zurückbehaltungsrecht am Kaufpreis.

  4. Zahlungen für Lieferungen sind Sofort nach Erhalt der Ware fällig. Abweichungen nur nach schriftlicher Vereinbahrung.
    Bei einer Überschreitung der Zahlungsfrist werden pro Mahnschreiben 5,- € berechnet, sie gilt nicht für die Erstmahnung. Bei Zahlungsverzug des Käufers werden Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 3% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz berechnet.
    Hat der Käufer unrichtige oder unvollständige Angaben über seine Kreditwürdigkeit bedingende Tatsachen gemacht, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Außerdem kann der Verkäufer in diesem Fall, unbeschadet seiner sonstigen Rechte, sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig stellen.

  5. Der Verkäufer kann eine Schadensersatzpauschale von 30% der Auftragssumme ohne Einzelnachweis vom Käufer verlangen, wenn dieser die Ware nicht abnimmt oder in anderer Weise den Vertrag nicht erfüllt.

  6. Wenn eine Beförderungsmöglichkeit besteht, liefern wir franko, ansonsten gelten die Preise ab Werk. Die Ware rollt auch bei Franko-Lieferung auf Gefahr des Käufers. Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen der Käufers und geht zu dessen Lasten.
    Emballagen werden zum Selbstkostenpreis verrechnet und nicht zurückgenommen.

  7. Die Abnahme der verkauften Ware erfolgt in unserem Werk. Andernfalls gilt die Ware nach Verladung als vertragsmäßig übernommen und geliefert.

  8. Sofern schriftliche Bestätigungen vier Tage ohne Widerspruch durch die andere Seite bleiben, gilt der Inhalt der Bestätigung vereinbart und ist für beider Teile maßgebend.

  9. Es wird volle Gewähr dafür übernommen, dass die Ware einwandfrei trocken zum Versand kommt. Für anziehen derselben in feuchten Räumen, desgleichen für das Hochgehen der fertig verlegten Böden infolge Baufeuchtigkeit, können wir nicht haftbar gemacht werden.

  10. Muster veranschaulichen den durchschnittlichen Ausfall der Ware. Sie bieten keine Gewähr dafür, dass jedes einzelne Stück genau dem Muster entspricht.

  11. Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware - bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung unverzüglich - schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden, andernfalls gilt die Ladung einschließlich Sortierung als abgenommen. Beanstandungen sind ausgeschlossen, wenn die Ware be- oder verarbeitet wurde. Der Verarbeiter hat sich vor Beginn der Be - oder Verarbeitung davon zu überzeugen, dass die Ware zur Beanstandung keinen Anlass gibt.

  12. Bis zur vollständigen Bezahlung, bei Einlösung durch Wechsel oder Scheck bis zur vollständigen Einlösung, unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die verkaufte Ware im ordentlichen Verkaufsgang zu verfügen. Wird die Ware vor vollständiger Bezahlung vom Käufer weiterveräußert, tritt er die hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte schon jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

  13. Es gelten die Preise der aktuell gültigen Preisliste. Maß- und Preisänderungen behalten wir uns vor.

  14. Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort der Ware, für die Zahlung Viersen. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Gerichtsstand Viersen oder nach unserer Wahl sein allgemeiner Gerichtsstand.

  15. Für die vertraglichen Beziehungen und die Auslegung des Wortlauts dieser Bedingung (wobei die deutsche Fassung verbindlich ist) gilt deutsches Recht. Irgendwelche Streitigkeiten, die sich zwischen den Vertragspartnern ergeben können, werden nach deutschem Recht beurteilt.

  16. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages der Rechtswirksamkeit entbehrt oder ein Lücke im Vertrag gegeben ist, soll dadurch die Rechtswirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt werden. An Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt in diesem Fall die gesetzliche Regelung

 
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