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abzutreten.
Der Verkäufer ist berechtigt, seinen Forderungen und Leistungen zu
Finanzierungszwecken
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Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufs-, Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, soweit sie
den Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen des Verkäufers
entgegenstehen. Wird unser Auftrag vom Verkäufer abweichend von
unseren Bedingungen bestätigt, gelten auch dann nur unsere
Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir
nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns
ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
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Nur unbestrittene oder
rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur
Aufrechnung. Ist der Käufer Vollkaufmann, besteht kein
Zurückbehaltungsrecht am Kaufpreis.
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Zahlungen für
Lieferungen sind Sofort nach Erhalt der Ware fällig. Abweichungen
nur nach schriftlicher Vereinbahrung.
Bei einer Überschreitung der Zahlungsfrist werden pro Mahnschreiben
5,- € berechnet, sie gilt nicht für die Erstmahnung. Bei
Zahlungsverzug des Käufers werden Zinsen in Höhe der banküblichen
Debetzinsen, mindestens 3% über dem jeweiligen
Bundesbank-Diskontsatz berechnet.
Hat der Käufer unrichtige oder unvollständige Angaben über seine
Kreditwürdigkeit bedingende Tatsachen gemacht, kann der Verkäufer
vom Vertrag zurücktreten. Außerdem kann der Verkäufer in diesem
Fall, unbeschadet seiner sonstigen Rechte, sämtliche Ansprüche aus
der Geschäftsverbindung sofort fällig stellen.
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Der Verkäufer kann eine
Schadensersatzpauschale von 30% der Auftragssumme ohne
Einzelnachweis vom Käufer verlangen, wenn dieser die Ware nicht
abnimmt oder in anderer Weise den Vertrag nicht erfüllt.
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Wenn eine
Beförderungsmöglichkeit besteht, liefern wir franko, ansonsten
gelten die Preise ab Werk. Die Ware rollt auch bei Franko-Lieferung
auf Gefahr des Käufers. Der Abschluss einer Transportversicherung
erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen der Käufers und geht zu
dessen Lasten.
Emballagen werden zum Selbstkostenpreis verrechnet und nicht
zurückgenommen.
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Die Abnahme der
verkauften Ware erfolgt in unserem Werk. Andernfalls gilt die Ware
nach Verladung als vertragsmäßig übernommen und geliefert.
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Sofern schriftliche
Bestätigungen vier Tage ohne Widerspruch durch die andere Seite
bleiben, gilt der Inhalt der Bestätigung vereinbart und ist für
beider Teile maßgebend.
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Es wird volle Gewähr
dafür übernommen, dass die Ware einwandfrei trocken zum Versand
kommt. Für anziehen derselben in feuchten Räumen, desgleichen für
das Hochgehen der fertig verlegten Böden infolge Baufeuchtigkeit,
können wir nicht haftbar gemacht werden.
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Muster veranschaulichen
den durchschnittlichen Ausfall der Ware. Sie bieten keine Gewähr
dafür, dass jedes einzelne Stück genau dem Muster entspricht.
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Beanstandungen können
nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach
Eingang der Ware - bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung
unverzüglich - schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben
werden, andernfalls gilt die Ladung einschließlich Sortierung als
abgenommen. Beanstandungen sind ausgeschlossen, wenn die Ware be-
oder verarbeitet wurde. Der Verarbeiter hat sich vor Beginn der Be -
oder Verarbeitung davon zu überzeugen, dass die Ware zur
Beanstandung keinen Anlass gibt.
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Bis zur vollständigen
Bezahlung, bei Einlösung durch Wechsel oder Scheck bis zur
vollständigen Einlösung, unserer Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Käufer, bleiben die verkauften Waren
unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die verkaufte Ware im
ordentlichen Verkaufsgang zu verfügen. Wird die Ware vor
vollständiger Bezahlung vom Käufer weiterveräußert, tritt er die
hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte schon jetzt in Höhe
des Wertes der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab. Übersteigt der
Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden
wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer
Wahl freigeben.
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Es gelten die Preise der
aktuell gültigen Preisliste. Maß- und Preisänderungen behalten wir
uns vor.
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Erfüllungsort für die
Lieferung ist der jeweilige Abgangsort der Ware, für die Zahlung
Viersen. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist für alle aus dem
Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden
Streitigkeiten der Gerichtsstand Viersen oder nach unserer Wahl sein
allgemeiner Gerichtsstand.
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Für die vertraglichen
Beziehungen und die Auslegung des Wortlauts dieser Bedingung (wobei
die deutsche Fassung verbindlich ist) gilt deutsches Recht.
Irgendwelche Streitigkeiten, die sich zwischen den Vertragspartnern
ergeben können, werden nach deutschem Recht beurteilt.
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Falls eine Bestimmung
dieses Vertrages der Rechtswirksamkeit entbehrt oder ein Lücke im
Vertrag gegeben ist, soll dadurch die Rechtswirksamkeit des übrigen
Vertragsinhaltes nicht berührt werden. An Stelle der unwirksamen
oder fehlenden Bestimmung tritt in diesem Fall die gesetzliche
Regelung